Es passiert schneller, als Sie vermuten: Nur eine Sekunde nicht aufgepasst und plötzlich stolpern Sie und stoßen Ihr Smarthome-Gerät von seinem Platz. Es landet auf dem harten Boden und schon zeigen sich die ersten Beschädigungen. Gewiss wünschen Sie sich nun schnelle Hilfe. Jetzt haben wir aber schlechte Nachrichten für Sie, denn im Großteil der Fälle werden Verbraucher bei Smarthome-Geräten im Stich gelassen. 30 Jahre altes Gesetz Kommt es zu einem Schadensfall bei Ihren Smarthome-Geräten, können Sie oftmals nicht auf den Hersteller oder andere Institutionen vertrauen. Der Grund ist, dass das Produkthaftungsgesetz mehr als 30 Jahre alt ist, weshalb Schadensfälle bei Smarthome-Geräten meist nicht darunterfallen. Dabei werden Smarthome-Geräte immer beliebter, wie Sprachassistenten, Saugroboter oder auch komplett andere Anwendungen. Etwa 31 Prozent der Bundesbürger greifen auf solche Geräte zurück und erleichtern sich damit den Alltag. Kommt es jetzt aber zu einem Schaden, haben Sie meist keine Möglichkeit irgendwelche Hilfe zu beantragen. Das ist den EU-Richtlinien aus dem Jahr 1985 zu verschulden.
Warum greift das Gesetz nicht? „Das Problem liegt in dem Fehlerbegriff“, wie Florian Stößel, Mitarbeiter der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) mitteilt. Damit das Gesetz Ihnen helfen kann, muss ein ausdrücklicher Fehler beim Produkt vorliegen. Doch jetzt kommt schon die erste Schwierigkeit auf Sie zu, denn Software kann nicht direkt dem Produktbegriff des Gesetzes zugeordnet werden. Außerdem ist es oftmals so, dass Sie Mängel erst gar nicht erkennen. Ein kurzes Beispiel: Kaufen Sie eine Socke, erkennen Sie sofort, ob jene in Ordnung ist oder nicht. Erwerben Sie hingegen einen Saugroboter oder ein Smartlock, ist das nicht möglich. Selbst Experten mit den nötigen Erfahrungen sind meist überfordert. Das liegt auch an den Herstellern, denn jene halten oftmals die nötigen Informationen zurück, welche für eine Prüfung gebraucht werden würden.
Ein neuer Weg Aus diesem Grund soll es nun zu einer Änderung kommen, wie es die VZBV fordert. Es soll nicht mehr notwendig sein, dass Verbraucher einen Fehler beim Produkt nachweisen müssen. Stattdessen ist es das Ziel, dass Anbieter direkt zur Verantwortung gezogen werden können. Jene sollen nachweisen müssen, dass das Produkt fehlerfrei ist. Von daher werden seit einiger Zeit die betreffenden Produktrichtlinien von der EU-Kommission überarbeitet. |